Allgemeine Geschäftsbedingungen

JADI Solar AG


1. Allgemeines

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) regeln den Abschluss, den Inhalt und Abwicklung sämtlicher Verträge (Werkverträge, Kaufverträge mit Montage, Beratungen, etc.) zwischen der JADI Solar AG und dem Kunden/der Kundin (nachfolgend «Kunde» genannt)


2. Vertragsabschluss
Sämtliche Offerten und/oder Vertragsangebote von der JADI Solar AG erfolgen unverbindlich und sind, sofern keine anderen Angaben gemacht werden, während einem Monat gültig. Der Vertrag kommt zustande, wenn die JADI Solar AG die vom Kunden angenommenen Offerten und/oder Vertragsangebote gegenüber dem Kunden schriftlich bestätigt oder der Kunde den entsprechenden Werkvertrag unterzeichnet. Massgebend für den Vertragsinhalt ist die schriftliche Bestätigung von der JADI Solar AG, resp. der Inhalt des Werkvertrages.


3. Beschaffenheitsvereinbarung

Der Kaufgegenstand entspricht der vertragsgemässen Beschaffenheit, wenn er sich für die gewöhnliche Verwendung eignet, beziehungsweise eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art der Sache erwarten kann. Muster, Prospektangaben oder sich aus sonstigem Werbematerial ergebende Informationen sind unverbindliche Richtwerte und für die JADI Solar AG deshalb nicht verbindlich.


Eine abweichende Beschaffenheitsvereinbarung oder die Übernahme einer Garantie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von der JADI Solar AG. Die Mitarbeiter oder Hilfspersonen von der JADI Solar AG sind nicht berechtigt, Beschaffenheitsvereinbarungen abzuschliessen oder Garantien abzugeben. die über Vertragsinhalt und/oder diese Bedingungen hinausgehen. Die Vertretungsmacht der Geschäftsführer und Prokuristen bleibt unberührt.

4. Lieferung
Die Lieferung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach erfolgter Zahlung des Kunden. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Eintreffen der vertraglich festgelegten Vorauszahlung zu laufen. Sämtliche Lieferfristen von der JADI Solar AG stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Lieferung durch den Zulieferanten an die JADI Solar AG. Die JADI Solar AG haftet nicht für Lieferungsverzögerungen, welche durch die Zulieferanten oder durch höhere Gewalt verursacht werden.

5. Gefahrenübergang
Der Gefahrenübergang erfolgt bei Ablieferung an den Kunden. Der Kunde quittiert den Erhalt der Lieferung gegenüber der JADI Solar AG schriftlich. Die Kosten des Transports sowie die Kosten der von der JADI Solar AG bzuschliessenden Transportversicherungen gehen zulasten des Kunden.

6. Hilfspersonen
Die JADI Solar AG wird vom Kunden berechtigt, nach eigenem Ermessen Hilfspersonen zur Vertragserfüllung beizuziehen.


7. Haftung JADI Solar AG
Die JADI Solar AG schliesst jegliche Haftung für leichte Fahrlässigkeit im gesetzlichen Rahmen aus. Dies gilt insbesondere für direkte Schäden, für indirekte Schäden, für Folgeschäden, für Mängelfolgeschäden, für entgangenen Gewinn, für nicht realisierte Einsparungen sowie für Ansprüche Dritter.


Betreffend allfälligen Hilfspersonen der JADI Solar AG wird jegliche Haftung ausgeschlossen, mit Ausnahme der richtigen Auswahl und der richtigen Instruktion.


Die JADI Solar AG haftet nicht für Lieferungsverzögerungen, welche durch die Zulieferanten oder durch höhere Gewalt verursacht werden.


8. Preise und Zahlung
Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung verstehen sich sämtliche Preise in Schweizerfranken, zuzüglich Mehrwertsteuer, Verpackung und Transport (inkl. Kosten Transportversicherung).


Auf Zulieferanten zurückzuführende Preisänderungen ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden bleiben vorbehalten, sofern diese schriftlich belegt werden. Preisberichtigungen aufgrund von Irrtümern (auf Rechnungen, Preislisten, Lieferscheinen, Auftragsbestätigungen und Angeboten) bleiben vorbehalten.


Die JADI Solar AG ist berechtigt, bei Werk- und Beratungsleistungen laufend angemessene Akontozahlungen zu verlangen.


Materiallieferungen werden ausschliesslich gegen Vorauskasse getätigt.


Das Fälligkeitsdatum ist zugleich Verfalldatum. Allfällige Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang schriftlich anzubringen, andernfalls gelten Rechnungen als anerkannt.

Die Rechnungen der JADI Solar AG werden nach Ablauf der Zahlungsfrist zur Bezahlung fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde im Verzug. Allfällige Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 8 Kalendertagen ab Rechnungseingang schriftlich anzubringen, andernfalls gelten die Rechnungen als anerkannt. Ohne schriftliche Zustimmung der JADI Solar AG dürfen keine Abzüge von Rechnungsbeträgen vorgenommen werden. Allfällige Gegenforderungen dürfen mit dem Rechnungsbetrag nur dann verrechnet werden, wenn diese von der JADI Solar AG anerkannt werden oder ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.


Die Zahlungen sind auch dann termingerecht zu leisten, wenn lediglich unwesentliche Teile eines Liefergegenstands, durch die der Gebrauch des Liefergegenstands nicht verunmöglicht wird, fehlen oder Nacharbeiten erforderlich sind.


Pro gemahnte Rechnung wird ein Betrag von CHF 25.00 zulasten des Kunden in Rechnung gestellt.


9. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der im Vertrag genannten Ware geht erst mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden über. Sollte der Kunde in Zahlungsverzug geraten, ist die JADI Solar AG berechtigt, die Ware zurückzuhalten. Die JADI Solar AG ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt vorgängig in das entsprechende Register eintragen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich vorbehaltlos, bei Massnahmen zur Registrierung des Eigentumsvorbehalts mitzuwirken und ermächtigt die JADI Solar AG zusätzlich, die Registrierung des Eigentumsvorbehalts im Namen des Kunden vorzunehmen.


Für Lieferungen in Länder, in denen ein erweiterter Eigentumsvorbehalt rechtlich zulässig ist, geht das Eigentum an der Ware erst bei vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung an den Kunden über. Der Kunde verpflichtet sich vorbehaltlos, bei Massnahmen zur Registrierung des erweiterten Eigentumsvorbehalts mitzuwirken und ermächtigt die JADI Solar AG zusätzlich, die Registrierung des erweiterten Eigentumsvorbehalts im Namen des Kunden vorzunehmen.


10. Referenzen
Ohne ausdrückliche anderslautende Mitteilung des Kunden gilt die JADI Solar AG als berechtigt, in ihrer Referenzliste in Wortform und unter Verwendung des Logos oder dem Namen des Kunden auf diesen als Referenz hinzuweisen.


11. Gewährleistung / Garantie
Der Kunde hat sämtliche Produkte unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Mängelrügen gelten nur dann als rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens innert 8 Kalendertagen nach Empfang schriftlich an die JADI Solar AG erfolgen.
Transportschäden sind vom Anlieferungsdienst ohne Verzug schriftlich bestätigen zu lassen. Äusserlich erkennbare Schäden an erhaltenen Lieferungen müssen ohne Verzug und äusserlich nicht erkennbare Schäden spätestens innert 8 Kalendertage schriftlich an die JADI Solar AG gemeldet werden, andernfalls die Lieferung als genehmigt gilt.


Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal 2 Jahre ab dem Zeitpunkt der Ablieferung beim Kunden, resp. der Erstellung des Werks.
Bei berechtigten Beanstandungen bessert die JADI Solar AG innert angemessener Frist nach oder tätigt eine Ersatzlieferung. Der Kunde kann dann eine Wandlung oder Minderung verlangen, wenn die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung aufgrund des Verschuldens der JADI Solar AG mehrfach fehlschlägt. Im Falle der Wandlung oder Minderung wird eine Haftung derJADI Solar AG für allfällige Mangelfolgeschäden ausgeschlossen.


Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind natürliche Abnutzung, Schäden infolge unsachgemässer oder nachlässiger Behandlung, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und Nichtbeachtung von Betriebsanleitungen. Ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, welche auf eigenmächtige Änderungen oder eigenmächtige Instandsetzungsarbeiten des Kunden sowie auf von der JADI Solar AG nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind.


Bei Lieferungen von Produkten mit dem Hinweis auf die Herstellergarantie ist eine Gewährleistungspflicht der JADI Solar AGvollumfänglich ausgeschlossen. Die JADI Solar AG liefert die Produkte mit Hinweis auf die jeweilige Herstellergarantie des Zulieferers. Allfällige Ansprüche aus den Herstellergarantien sind umgehend dem Hersteller und der JADI Solar AG anzuzeigen. Für die gelieferten Produkte gelten die jeweiligen Garantiebedingungen und –fristen des Herstellers des Produkts, sofern und soweit die Herstellergarantie im Zeitpunkt der Geltendmachung der Ansprüche durch den Kunden noch besteht. Im Falle der Beanspruchung der Herstellergarantie prüft und entscheidet der Hersteller, ob ein Garantiefall vorliegt. Sofern der Hersteller das Vorliegen eines Garantiefalles verneint, stehen dem Kunden keine Ansprüche gegenüber der JADI Solar AG zu. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Hersteller in Konkurs gerät oder aus anderen Gründen (Höhere Gewalt, etc.) die Herstellergarantie nicht erfüllen kann.


12. Kundendaten
Die JADI Solar AG weist darauf hin, dass die Kundendaten gespeichert und zu geschäftlichen Zwecken genutzt werden.


13. Anwendbares Recht
Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.


14. Gerichtsstand
Bezüglich sämtlicher Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der JADI Solar AG sind die Gerichte in Weinfelden (TG) zuständig. Für Gesuche und Klagen auf Errichtung von Bauhandwerkerpfandrechten ist das Gericht am Ort, an dem das Grundstück im Grundbuch aufgenommen ist oder aufzunehmen wäre, zuständig.


15. Salvatorische Klausel
Sollten Einzelbestimmungen des Vertrages einschliesslich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

16. Schlussbestimmungen

Mit Unterzeichnung der vorliegenden ABG durch den Kunden werden die vorliegenden AGB zum integrierenden Vertragsbestandteil. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, die vorliegenden AGB gelesen zu haben und erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.


Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind für die JADI Solar AG nur dann verbindlich, wenn die JADI Solar AG diesen unterschriftlich zugestimmt hat.

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